33 Zudem wurde er von der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland mit Urteil vom 29. November 2016 zu einer Freiheitsstrafe von 40 Tagen wegen grober Verkehrsregelverletzung und wegen Fahrens ohne Berechtigung (pag. 652 ff.) schuldig gesprochen. Dieses Urteil bildete eine Zusatzstrafe zum vorgenannten Urteil vom 14. Dezember 2015. Im Weiteren liegt der Kammer der rechtskräftige Strafbefehl vom 1. Juli 2021 vor, gemäss welchem der Beschuldigte wegen Führens eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung und wegen der Verletzung von Verkehrsregeln verurteilt wurde.