19. Teilweise retrospektive Konkurrenz Der Beschuldigte wurde mit Urteil vom 14. Dezember 2015 von der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Moutier, wegen Fahrens ohne Berechtigung, Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand mit qualifizierter Atemalkoholkonzentration, einfacher Verkehrsregelverletzungen und Fahrens ohne Haftpflichtversicherung (ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder), zu einer Freiheitsstrafe von 151 Tagen und einer Busse von CHF 1’000.00 verurteilt.