IV. Strafzumessung 16. Allgemeines Was die theoretischen Ausführungen zur Strafzumessung betrifft, wird auf die vorinstanzliche Urteilsbegründung verwiesen (S. 74 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1396 ff.). Hinsichtlich der theoretischen Ausführungen zur teilweisen retrospektiven Konkurrenz, erachtet es die Kammer demgegenüber als angezeigt diese an dieser Stelle