dem im Arztbericht vom 27. November 2017 dokumentierten Verletzungsbild mehrfach in der Kopfregion getroffen. Im Rahmen der dynamischen Verfolgungsjagd schwang der Beschuldigte die Eisenkette unkontrolliert in der Luft. Er musste zwingend auch damit rechnen, mit einem Treffer ein wichtiges Organ wie bspw. das Auge zu verletzen oder gar eine andere (lebens-)gefährliche Verletzung zu verursachen. Der Beschuldigte hat demnach auch diesbezüglich eine schwere Körperverletzung in Kauf genommen. Es ist zusammenfassend festzuhalten, dass der Beschuldigte im Sinne Schwellentheorie Handlungen ausgeführt hat, welche auf dem Weg zum Erfolg resp.