30 auf seinen inneren Willen geschlossen werden kann. Er hat durch sein Verhalten eine schwere Körperverletzung z.N. von D.________ in Kauf nehmen müssen (vgl. Urteil 6B_526/2021 vom 24. Juli 2021 E. 1.2.1). Dem weiteren Geschehensablauf ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte D.________ in den Essraum verfolgte und er diesen aus einer gewissen Distanz zu treffen versuchte. Der Beschuldigte hat D.________ gemäss dem im Arztbericht vom 27. November 2017 dokumentierten Verletzungsbild mehrfach in der Kopfregion getroffen.