Da sich der Beschuldigte und D.________ bei dieser zweiten Auseinandersetzung frontal gegenüberstanden, ist davon auszugehen, dass der Letztgenannte auf den auf ihn erfolgten Angriff reagierte bzw. versuchte den Schlägen auszuweichen, was sich unter anderem auch aus den Verletzungen an den Armen folgern lässt. Demnach kam zum Geschehen eine gewisse Hektik und Bewegung hinzu, so dass der Beschuldigte kaum voraussehen konnte, wie sich D.________ verhalten wird resp. wo er diesen treffen würde.