Beweismässig erstellt ist, dass der Beschuldigte im Rahmen der zweiten Phase der Auseinandersetzung mehrfach mit einer 110 cm langen und 314 g schweren Eisenkette auf D.________ einschlug, als dieser ihm im Bereich der Zellen gegenüberstand. Dabei traf er das Opfer und fügte ihm Verletzungen am Kopf und der Stirn (sowie auch an den Händen) zu.