Würde man die Einwirkung auf den Rücken isoliert von den nachfolgenden Schlägen für sich allein beurteilen, so würde dies kaum ausreichen für die Annahme eines Eventualvorsatzes bzw. einer Inkaufnahme von schweren Körperverletzungen. Diese Schläge sind jedoch mit den nachfolgenden, welche unter anderem gegen den Kopf erfolgt sind, gesamtheitlich zu betrachten. Beweismässig erstellt ist, dass der Beschuldigte im Rahmen der zweiten Phase der Auseinandersetzung mehrfach mit einer 110 cm langen und 314 g schweren Eisenkette auf D.________ einschlug, als dieser ihm im Bereich der Zellen gegenüberstand.