15.1. Theorie/abstrakte Ausführungen 15.1.1. Objektiver und subjektiver Tatbestand der schweren Körperverletzung Für die theoretischen Ausführungen zum objektiven und subjektiven Tatbestand der schweren Körperverletzung wird vollumfänglich – unter Vorbehalt der nachstehenden Ergänzungen durch die Kammer – auf die erstinstanzliche Urteilsbegründung verwiesen (S. 50 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1372 ff.): Den Tatbestand der schweren Körperverletzung gemäss Art.