1523), dass deshalb klar sei, dass nicht D.________ der Angreifer, sondern der Beschuldigte der Initiator dieser Auseinandersetzung war. Wäre der Beschuldigte tatsächlich das Opfer der Auseinandersetzung gewesen – so wie er mehrfach geltend machte – spricht sein Verhalten – die Verfolgungsjagd auf D.________ – gegen jegliche Lebenserfahrung. Hinsichtlich seiner Verteidigung vor dem Angriff, führte D.______