bruch. Hinsichtlich des weiteren Geschehensablaufs führte D.________ schliesslich wiederum konstant aus, dass der Beschuldigte erneut angefangen habe, auf ihn einzuschlagen (pag. 458 Z. 91 ff.; pag. 453 Z. 82 ff.). Anschaulich konnte er darlegen, dass der Beschuldigte, als dieser die Kette das zweite Mal behändigt habe, ihn von