23 453 Z. 66 ff., pag. 457 f. Z. 85 ff.). Gleichbleibend sagte D.________ weiter aus, dass der Beschuldigte eine Eisenkette dabei gehabt habe und dieser ihm, als er sich von ihm habe abwenden und entfernen wollen, mit der Kette auf den Rücken geschlagen habe (pag. 457 Z. 85 ff.; pag. 453 Z. 70 f.). Entsprechende Verletzungen wurden denn auch im Arztbericht vom 23. November 2017 (pag. 450) dokumentiert. Nach diesem Schlag habe er sich zurück in seine Zelle begeben und sich nach kurzer Zeit entschlossen, den Beschuldigten aufzusuchen und ihn zu fragen, was sein Problem sei (pag. 458 Z. 92 ff.;