1258 Z. 35 ff.). Im Weiteren tendiert der Beschuldigte dazu, seine Handlungen zu verharmlosen. So antwortete er auf Frage, ob er das Gefühl habe, dass es gefährlich gewesen sei mit der Kette auf D.________ zu schlagen, dass er sich keine Gedanken gemacht habe und dass D.________ ja nicht zu Boden gefallen sei, deshalb sei es nicht so gefährlich gewesen (pag. 1259 Z. 43 ff.). Die Auskunftspersonen S.________ und T.________ beschrieben den Beschuldigten zudem allgemein als aufmüpfigen und arroganten Mitinsassen, der schnell aggressiv werde und sich nicht im Griff gehabt habe (pag. 449, pag. 447, pag. 471 Z. 65 f.). Demgegenüber hätten sie D.________ bisher als angenehmen und ruhigen