1258 Z. 35 ff.). Sich selbst versuchte er stets in die Opferrolle zu rücken. So führte er auch aus, dass er Schmerzen an der Hand gehabt habe von den Schlägen, welche er durch D.________ erlitten habe. Eine ärztliche Untersuchung fand jedoch nicht statt, so dass objektiv keine diesbezüglichen Verletzungen nachgewiesen wurden.