21 seiner Zelle mit einer Eisenkette angegriffen und geschlagen habe. Die Eisenkette habe er D.________ in der Folge jedoch wegnehmen können und habe diesen damit ebenfalls geschlagen, wobei er allerdings nicht wisse, ob er ihn auch getroffen habe, da er sich einfach habe schützen wollen (pag. 477 Z. 45 ff.). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme sagte er dann aber aus, dass er D.________ nur mit Händen und Füssen geschlagen habe (pag. 482 Z. 54 ff.). Daran, ob er ihn auch mit der Kette geschlagen habe, konnte er sich plötzlich nicht mehr erinnern (pag. 483 Z. 97 f.).