460 Z. 195 ff.). Auf Frage, weshalb er sich nicht als Privatkläger konstituiert habe, gab er an, dass er sich nicht mit so etwas beschäftigen wolle, er wolle einfach nach Hause zu seiner Familie gehen (pag. 461 Z. 203 ff.). 13.3. Aussagen S.________ Mitinsasse S.________ führte in seinem Wahrnehmungsbericht vom 15. November 2017 (pag. 446 ff.) aus, dass er am Tisch mit dem Rücken zur Treppe gesessen sei, wo sich oberhalb davon die Zelle des Beschuldigten befinden würde. Plötzlich habe er es «räbeln» gehört, es habe sich wie ein Ringkampf angehört.