458 Z. 94 ff.). In der Harasse sei Geschirr drin gewesen, welches zu Boden gefallen sei (pag. 458 Z. 100). Anschliessend sei eine Betreuerin hinausgekommen und habe begonnen zu schreien, wodurch die Auseinandersetzung beendet worden sei; sie seien danach zurück in ihr Zimmer gegangen (pag. 458 Z. 103 ff.). Als der Beschuldigte die Kette das zweite Mal hervorgenommen habe, habe er von vorne geschlagen, da sie sich gegenübergestanden seien (pag. 458 Z. 112 ff.). Auf Vorhalt der Kette gab er an, dass er nicht mehr wisse, ob es genau diese Kette gewesen sei, es sei aber eine Kette gewesen (pag. 458 Z. 118 f.).