Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 19. Juli 2018 führte D.________ aus, dass er sich auf dem Weg zur Arbeit befunden und er dabei den Beschuldigten gekreuzt habe, welcher ihn mit seinem Arm gestossen habe. Nach ungefähr zehn Metern habe sich der Beschuldigte umgedreht und ihm gesagt, dass er ihm den Weg freimachen müsse, wenn er ihn kreuze. Sie seien dann aufeinander «zu» und Leute hätten sie getrennt, es sei nichts weiter geschehen (pag. 457 Z. 76 ff.). Nach der Arbeit habe er sich beim Laden befunden und habe zurück ins Zimmer gewollt. Der Beschuldigte habe eine Kette in seiner Jackentasche gehabt, mit welcher er einmal auf ihn eingeschlagen habe (pag.