453 Z. 77 ff.). Auf Frage, wie oft ihn der Beschuldigte mit der Kette getroffen habe, antworte er, dass er dies nicht wisse, er denke aber mindestens vier bis fünf Mal (pag. 453 Z. 82 ff.). Er habe zwei Verletzungen bzw. Hämatome am Kopf, am Rücken, an der linken Schulter und an der linken Hand davongetragen (pag. 453 Z. 88 f.). Er führte auch aus, dass er zur Verteidigung ein Tablett genommen habe, auf welchem sich Gläser befunden hätten. Er habe aber keine Gläser genommen, um sich gegen den Beschuldigten zu schützen (pag. 453 Z. 91 ff.). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 19. Juli 2018 führte D._____