Beim Kreuzen habe ihn der Beschuldigte mit dem Ellbogen gegen seinen linken Ellbogen gestossen, er sei aber weitergegangen (pag. 452 Z. 53 f.). Der Beschuldigte habe ihn daraufhin angeschrien, wieso er ihm im Weg stehe und habe ihn mit der Brust gegen den Körper geschubst und ihm den Weg versperrt (pag. 452 Z. 55 f.). Er habe lediglich zur Arbeit gehen wollen und andere Insassen hätten den Beschuldigten weggezogen (pag. 452 Z. 56 ff.). Am Abend habe ihn dann R.________ in seiner Zelle aufgesucht und ihm gesagt, dass er damit aufhören solle. Er habe ihm geantwortet, dass er keine Probleme wolle (pag. 453 Z. 62 ff.).