478 Z. 79 ff.). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 19. Juli 2018 führte der Beschuldigte aus, dass D.________ ihn mit der Kette angegriffen und er ihm diese in der Folge aus der Hand genommen habe, um sich zu verteidigen (pag. 481 Z. 45 ff.). Auf Frage, was er anschliessend gemacht habe, gab er an, ihn geschlagen zu haben (pag. 482 Z. 48 f.). Daran wie oft er D.________ geschlagen habe, habe er sich aber nicht mehr erinnern können (pag. 482 Z. 51 f.). Auf erneute Frage, wie er genau reagiert habe, führte er aus, dass er ihm die Kette aus der Hand genommen und ihn mit den Händen und Füssen geschlagen habe (pag. 482 Z. 54 ff.).