in der Folge die Kette weggenommen und auf diesen selbst mit der Kette eingeschlagen. Er wisse nicht, ob er ihn getroffen habe, er habe sich einfach vor ihm schützen wollen (pag. 477 Z. 45 ff.). Auf Vorhalt, dass D.________ hingegen ausgesagt habe, dass er (der Beschuldigte) mit der Kette auf ihn losgegangen sei und nicht umgekehrt, antwortete der Beschuldigte, dass dessen Version keinen Sinn ergebe, denn weshalb hätte D.________ ihn sonst in seiner Zelle aufsuchen sollen. Wenn er ihn hätte angreifen wollen, wäre er zu ihm gegangen (pag. 477 Z. 49 ff.).