Schulterblatt rechts festgestellt worden sind. Hirnhautentzündungen, ein eingeschränktes Blickfeld und Verletzungen der Halswirbelsäule sind nicht diagnostiziert worden. D.________ habe zudem über starke Kopfschmerzen und einen Müdigkeitszustand geklagt. Im Weiteren sei es am Tag nach dem Vorfall zu spontanem Nasenbluten gekommen. Erbrechen habe er nicht müssen und bewusstlos sei er auch nicht gewesen. Hierbei kann bereits vorweggenommen werden, dass der Arztbericht lege artis erstellt worden ist, sodass auf dessen Erkenntnisse beweismässig abgestellt werden kann.