10. Unbestrittener/Bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist hinsichtlich Ziff. 1 der Anklageschrift, dass es zwischen dem Beschuldigten und D.________ am 14. November 2017 in der Strafvollzugsanstalt M.________ zu einer Auseinandersetzung gekommen ist. Bestritten ist hingegen der konkrete Ablauf dieser Auseinandersetzung sowie wer der Initiant des Geschehens war bzw. ob der Beschuldigte aus Selbstverteidigung handelte oder nicht.