Der von A.________ geschilderte Faustschlag seitens D.________ oder den Schlag mit dem Kopf gegen seine Nase konnten hingegen nicht erstellt werden. Nach der Arbeit am Abend begab sich D.________ zum Gefängniskiosk und wurde dort von R.________ und anschliessend auch von A.________ aufgesucht. Als er weggehen wollte und sich umdrehte, schlug der Beschuldigte D.________ mit der geschlossenen Kette einmal auf den Rücken, wodurch dieser ein Hämatom auf dem rechten Schulterblatt erlitt. D.________ ist daraufhin in seine Zelle gegangen. Kurz danach hat er A.________ im Bereich der Zellen im ersten Stock aufgesucht, um nachzufragen, wo das Problem ist.