1. zu einer Freiheitsstrafe von 56 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura — Seeland vom 29.11.2016 und zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura — Seeland vom 1. Juli 2021 unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 135 Tagen, der Polizeihaft von 1 Tag sowie der Ersatzmassnahmen im Umfang von 34 Tagen; 2. zu einer Landesverweisung von 7 Jahren; 3. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl, eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). III. Im Weiteren sei zu verfügen: