8 2.4. von der Anschuldigung der Übernahme, Besitz und Anstalten treffen zur Veräusserung von 4.6 Gramm Heroingemisch (Reinheitsgrad von 42 %, ausmachend 1.9 Gramm Heroinbase), angeblich begangen von ca. 17.01.2016 bis 19.01.2016 in F.________; 3. der Schuldsprüche wegen 3.1. einfacher Körperverletzung, wiederholt begangen 3.1.1. am 17.01.2016 an der E.________(strasse) in F.________, zum Nachteil seiner damaligen Ehefrau C.________;