1. der Einstellung des Verfahrens infolge Verjährung wegen 1.1. Tätlichkeiten, angeblich wiederholt begangen zu nicht genauer bestimmbaren Zeitpunkten zwischen ca. Silvester 2015/Neujahr 2016 und dem 19.01.2016 an der E.________(strasse) in F.________ zum Nachteil seiner damaligen Ehefrau C.________; 1.2. wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich mehrfach begangen 1.2.1. in der Zeit zwischen dem 16.01.2016 und dem 17.01.2016 in F.