4.2. Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 1529 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura — Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 6. November 2020 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich