3. Der Beschuldigte sei, in Abänderung der Ziffer Ill des Urteils vom Regionalgericht Berner Jura- Seeland vom 06.11.2020, zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten zu verurteilen, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Moutier, vom 14.12.2015 und zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, vom 29.11.2016. 4. Die Untersuchungshaft von 135 Tagen, die Polizeihaft von einem Tag und die Ersatzmassnahmen von 34 Tagen, d.h. total 170 Tage, seien an die Freiheitsstrafe anzurechnen.