3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug vom 17. August 2021 (pag. 1495 ff.), ein aktueller Auszug über Administrativmassnahmen vom 17. August 2021 (pag. 1490 ff.) und ein aktueller Leumundsbericht vom 12. August 2021 (pag. 1484 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Im Weiteren ersuchte die Verfahrensleitung den Migrationsdienst der Stadt F.________ mit Schreiben vom 11. März 2021 um einen ergänzenden Bericht (pag. 1466). Der Migrationsdienst der Stadt F._____