2. Berufung Gegen dieses Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) meldete die amtliche Verteidigung, Rechtsanwalt B.________, im Namen und im Auftrag von A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) am 13. November 2020 fristgerecht Berufung an (pag. 1314). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 14. Januar 2021 (pag. 1323 ff.). Am 15. Januar 2021 reichte die amtliche Verteidigung des Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, form- und fristgerecht gegen das vorgenannte Urteil die Berufungserklärung ein (pag. 1439 f.). Sie focht Ziff. 1 der Anklageschrift (entspricht Ziff.