2. Zu einer Busse von CHF 580.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 29’400.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtlichen Verteidigungen) von CHF 36'389.30, insgesamt bestimmt auf CHF 65'789.30 (ohne Kosten für die amtlichen Verteidigungen auf CHF 11'357.90). [Kostentabelle] IV. 1. [Amtliche Entschädigung Rechtsanwalt B.________]