4 verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 56 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Moutier, vom 14.12.2015 und zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 29.11.2016. Die Untersuchungshaft von 135 Tagen (19.01.2016 bis 02.06.2016), die Polizeihaft von 1 Tag (30.06.2018) sowie die Ersatzmassnahmen (02.06.2016 bis 31.01.2017) im Umfang von 34 Tagen, total 170 Tage, werden auf die Freiheitsstrafe angerechnet.