Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin G.________ für die unentgeltliche Rechtsvertretung von F.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit insgesamt CHF 16'807.25 (CHF 25'760.90 abzgl. Vorschusszahlung in Höhe von CHF 8'953.65 gem. Verfügung vom 28. Oktober 2019). Es wird festgestellt, dass die Entschädigung bereits ausbezahlt worden ist. Rück- und Nachzahlungspflichten entfallen.