16 2.3.2. der Gewaltdarstellungen, begangen in der Zeit von ca. 13. Februar 2016 bis am 6. November 2017 in J.________ und evtl. anderswo durch Besitz von ca. 43 verbotenen Erzeugnissen; 2.3.3. der Pornografie, begangen in der Zeit von ca. 13. Februar 2016 bis am 6. November 2017 in J.________ und evtl. anderswo durch Besitz zum Eigenkonsum von ca. 15 verbotenen Erzeugnissen; 2.4. die Zivilklage von O.________ zufolge Rückzugs als erledigt abgeschrieben wurde;