2. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 11. Dezember 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 2.1. das Strafverfahren gegen A.________ eingestellt wurde wegen 2.1.1 Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen zwischen Februar 2017 und dem 6. November 2017 in J.________ und anderswo, 2.1.2 Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, angeblich mehrfach begangen zwischen ca. Juni 2017 und dem 6. November 2017 in J.________, K.______