IV. Weitere Verfügungen 17. Infolge des Todes von ✝A.________ sind die erstellten DNA-Profile (PCN ________ und ________) sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses zu löschen (Art. 16 Abs. 1 lit. b DNA- Profil-Gesetz). Die von der Vorinstanz angeordneten Einziehungen werden bestätigt. 15 Die 1. Strafkammer beschliesst: 1. Vom Eingang des Schreibens von Rechtsanwältin G.________ vom 8. Oktober 2024 wird Kenntnis genommen und durch Zustellung einer Kopie an die anderen Parteien gegeben.