), zu entschädigen. Im Dispositiv vom 25. April 2024 hat sich ein Rechnungsfehler eingeschlichen, indem das Gesamttotal der Entschädigung fälschlicherweise auf CHF 14'364.45 statt CHF 14'472.55 zusammengezählt wurde. Dieser Fehler ist mit vorliegendem Beschluss zu korrigieren. Da Rechtsanwältin G.________ bereits eine Entschädigung im Umfang von CHF 14'364.45 ausbezahlt wurde, verbleiben noch CHF 108.10, die zu ihren Gunsten auszurichten sind. 16. Der Privatkläger D.________ wurde privat vertreten. Aufgrund der Verfahrenseinstellung erübrigen sich weitere Ausführungen zu seiner Parteientschädigung. Diese gilt mit der Einstellung als dahingefallen.