4. In der Folge wurden die schriftlichen Urteilserwägungen erstellt. Unmittelbar vor deren Ausfertigung erhielt die Kammer am 26. August 2024 davon Kenntnis, dass ✝A.________ am 12. August 2024 verstorben sei. Mit Verfügung vom 27. August 2024 wurden die Parteien unter Beilage einer E-Mailkorrespondenz zwischen der Gemeindeverwaltung K.________ sowie der Strafkanzlei des Obergerichts des Kantons Bern über den Tod von ✝A.________ informiert und Rechtsanwalt B.________ ersucht, dessen Todesurkunde einzureichen. Zudem wurde allen Parteien Gelegenheit gegeben, Anträge zum weiteren Vorgehen, insbesondere zu den Kostenfolgen, zu stellen (pag. 2349 ff.).