Zusätzlich wurde ✝A.________ zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. die Kosten für die amtliche Verteidigung sowie die unentgeltliche bzw. private Rechtsvertretung der Privatklägerin F.________ bzw. des Privatklägers D.________) verurteilt (vgl. das oberinstanzliche Urteilsdispositiv vom 25. April 2024, pag. 2318 ff.). Das Urteilsdispositiv wurde am 1. Mai 2024 an die Parteien verschickt.