_____ zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft und der Ersatzmassnahmen von total 134 Tagen, und zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend CHF 1'500.00. Im Kosten- und Zivilpunkt sowie hinsichtlich der weiteren Verfügungen wurde das erstinstanzliche Urteil (soweit nicht bereits rechtskräftig) bestätigt, mit Ausnahme der Abschreibung der Zivilklagen von H.________ und I.________ infolge Rückzugs im oberinstanzlichen Verfahren. Zusätzlich wurde ✝A._____