der qualifizierten Vergewaltigung, der qualifizierten sexuellen Nötigung, der mehrfachen qualifizierten Freiheitsberaubung, des Angriffs, der mehrfachen Nötigung, der mehrfachen versuchten Nötigung, der Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte sowie der Sachentziehung schuldig. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen sowie unter Berücksichtigung der bereits rechtskräftigen Schuldsprüche verurteilte die Kammer ✝A._____