3. Die Kammer stellte in ihrem Urteil vom 25. April 2024 vorab die Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils hinsichtlich der unangefochten gebliebenen Punkte fest. In teilweiser Abweichung zum Urteil der ersten Instanz erklärte sie ✝A.________ der qualifizierten Vergewaltigung, der qualifizierten sexuellen Nötigung, der mehrfachen qualifizierten Freiheitsberaubung, des Angriffs, der mehrfachen Nötigung, der mehrfachen versuchten Nötigung, der Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte sowie der Sachentziehung schuldig.