_____ zufolge Rückzugs, der Verfügungen betreffend Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände zur Vernichtung, der Belassung von Gegenständen als Beweismittel bei den Akten sowie der Anrechnung der beschlagnahmten Bargeldbeträge im Umfang von CHF 170.00 an die Verfahrenskosten die Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils (pag. 1501 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft schloss sich mit Schreiben vom 30. August 2021 der Berufung des Beschuldigten an. Sie beschränkte ihre Anschlussberufung auf den Freispruch von der Anschuldigung der Gefährdung des Lebens, den Schuldspruch