2. Gegen dieses Urteil meldete ✝A.________ mit Eingabe vom 17. Dezember 2020 fristgerecht Berufung an (pag. 1330/1). In der Berufungserklärung vom 4. August 2021 erklärte er mit Ausnahme der Einstellung des Strafverfahrens wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz und wegen Sachbeschädigung, der Freisprüche von den Vorwürfen der Sachentziehung und Drohung, der Schuldsprüche wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Gewaltdarstellungen und Pornografie, der Abschreibung der Zivilklage von O.__