8. der Nötigung, mehrfach versucht begangen an unbekannten Orten, eventualiter in L.________ und J.________ z.N. F.________, im Einzelnen wie folgt: 8.1. am 26.10.2017, um 01:10 Uhr; 8.2. am 05.11.2017, um 10:13 Uhr; 9. der Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, begangen in der Zeit vom 25.10.2017 bis 26.10.2017 in L.________ und J.________, z.N. F.________; 10. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen zwischen ca. Juni 2017 und 06.11.2017 in J.________, K.________, L.________ und evtl. anderswo durch Besitz eines als Taschenlampe getarnten Elektroschockgeräts;