2.2. Nichtmitführen einer Waffentragbewilligung beim Transport einer Feuerwaffe; 2.3. Transport einer Feuerwaffe ohne Trennung von Waffe und Munition; 3. Sachbeschädigung, angeblich begangen in der Zeit vom 25.10.2017 bis 26.10.2017 in L.________ und J.________, z.N. F.________; wird eingestellt. II. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der Sachentziehung, angeblich begangen in der Zeit vom 25.10.2017 bis 26.10.2017 in L.________ und J.________ z.N. F.________;