3. Mündlich eröffnet und begründet: - der Beschuldigten/Berufungsführerin, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Berufungsführerin, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - der (ehemaligen) Straf- und Zivilklägerin E.________, v.d. Rechtsanwalt N.________ (nur auszugsweise Dispositiv betreffend Ziff. B.II. sowie nur auszugsweise Urteil mit Begründung)