nachforderbarer Betrag CHF 6’776.70 Es wird festgestellt, dass die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, für das erstinstanzliche Verfahren unter Berücksichtigung der bereits mit Verfügung vom 18. Dezember 2018 ausbezahlten amtlichen Entschädigung von CHF 22'194.35 (inkl. MWST ohne Auslagen) bestimmt wurde. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit weiteren CHF 15'016.95 (bereits vollständig ausbezahlt).